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Notdienst

Bei lebensbedrohlichen Notfällen außerhalb unserer Öffnungszeiten

Die kleintierärztliche Versorgung an Wochenend- und Feiertagen ist in allen unterfränkischen Landkreisen durch einen freiwilligen Notdienstring abgedeckt. 

Die tierärztlichen Praxen sind von Samstag 08:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr und an Feiertagen erreichbar. Bitte melden Sie sich vorher immer telefonisch in der Praxis an. Das gilt auch im akuten Notfall. 

Die jeweiligen Adressen und Telefonnummern der Tierarztpraxis im Notdienst erfahren Sie über unseren Anrufbeantworter oder über den Tierärztlichen Bezirksverband Unterfranken, Telefon 01805 00 96 82.

Was ist ein Notfall?

Als Notfall gelten Unfälle, lebensbedrohliche Erkrankungen oder wenn das Tier starke Schmerzen hat. Während den Notdienstzeiten liegt das Augenmerk auf der Erstversorgung und dem Schmerzmanagement unserer Patienten. Aufwendige Diagnostik im Notdienst ist eher unüblich, außer es dient zur Stabilisierung der Patienten.

Ist es ein Notfall, ...?

Wenn etwas ständig rauskommt, das reingehört
z.B. ständiges Erbrechen oder Durchfall
Hier sollte immer individuell nach Zustand des Hautieres entschieden werden. Ein gesunder erwachsender Hund mit normalem Allgemein Befinden, der seit 2 Tagen Durchfall hat, kann eher bis zum nächsten Werktag abwarten als ein Welpe mit andauerndem Erbrechen und Durchfall, da diese aufgrund Ihres noch schwächeren Immunsystems und Größe schneller dehydrieren.

Wenn etwas drinbleibt, dass rauskommen sollte
z.B. fehlender Harnabsatz oder Kotabsatz
Sollte ihre Haustier (häufiger bei der Katze) die Harnblase nicht mehr entleeren können, ist das immer ein akuter Notfall und ein Tierarzt sollte umgehend aufgesucht werden! Durch den Harnstau können die Tiere im Extremfall ohne Behandlung sogar versterben. Wenn Sie feststellen, dass ihr Haustier länger keinen Kot abgesetzt hat oder dass es presst, dabei Schmerzenslaute von sich gibt und nur harte kleine Ballen produziert, sollten Sie ebenfalls handeln. Es könnte sich um eine Verstopfung handeln. Ggf. kommen Symptome wie apathisches Verhalten, Erbrechen und verminderte Fresslust dazu.

Wenn etwas drin ist, das nicht reingehört
z.B. Fremdkörperaufnahme (Spielzeug, Tabletten, Gift)
Was hat das Tier verschluckt und wie viel Zeit ist seitdem vergangen? Innerhalb eines bestimmten Zeitraums ist es bei einigen Fremdkörperaufnahmen noch möglich in der Tierarztpraxis ein kontrolliertes Erbrechen auszulösen, um den Fremdkörper wieder rauszuholen. Handelt es sich um scharfkantige Gegenstände ist ein induziertes Erbrechen nicht sinnvoll, da es zu Verletzungen der Speiseröhre führen kann. Ist der Fremdkörper bereits im Darm angelangt, besteht die Gefahr eines Darmverschlusses. Hat der Hund oder Katze keinen festen Gegenstand, sondern Gift aufgenommen, hängt die Behandlung und Diagnosen stark von der Art des Giftes ab.
Sollten Sie eine Fremdkörperaufnahme beobachtet haben oder vermutet, melden Sie sich bitte zeitnah bei Ihrem Tierarzt!

Wenn etwas blau/weiß/gelb ist, das rosa sein sollte
z.B. Schleimhäute (Atemnot, Schock, Blutarmut)
Die Schleimhäute (gut zu beurteilen im Maulbereich) sollten immer blass-rosa und feucht sein. Eine veränderte Farbe kann auf eine akute lebensbedrohliche Erkrankung hindeuten.
Blau – Hinweis auf ungenügende Sauerstoffzufuhr
Weiß-blass - Hinweis auf Blutarmut oder Durchblutungsstörung (Schock)
Gelb – Hinweis auf Stoffwechselstörung

Wenn etwas ab ist, das dran gehört
z.B. Krallenanrisse
Wenn die Blutung der verletzen Kralle nicht zu stoppen ist oder der Hund/die Katze starke Schmerzen hat, sollte Sie sicherheitshalber einen Tierarzt aufsuchen. Ist eine Erstversorgung durch den Tierhalter erfolgt (Blutung ist gestoppt, die Pfote zum Schutz mit einem lockeren Verband geschützt) kann ggf. bis zum nächsten Werktag abgewartet werden.

Wenn sich etwas bewegt, das sich nicht bewegen sollte
z.B. Frakturen
In jedem Fall ein Notfall! Auch wenn nicht jede Fraktur operativ versorgt wird und dies auch nicht in jeder Tierarztpraxis möglich ist, sollte ein Knochenbruch schnellstmöglich diagnostiziert und erstversorgt werden (Schmerzmittel, Stützverbände, etc).

Wenn sich etwas nicht mehr bewegt, was sich bewegen sollte
z.B. Bewusstlosigkeit/Zusammenbruch, akute Lähmungen
Eine andauernde Bewusstlosigkeit ist ein potenziell lebensbedrohlicher Zustand, der sofort von einem Tierarzt behandelt werden muss. Lähmungserscheinungen einer oder mehrerer Gliedmaßen können bei Hund und Katze durch die unterschiedlichsten Erkrankungen hervorgerufen werden. Es gilt abzuklären, ob es sich um eine orthopädische, internistische oder neurologische Erkrankung handelt und Erstmaßnahmen einzuleiten.

Wenn etwas zu sehen ist, das nicht zu sehen sein sollte
z.B. offene Wunden, Rissverletzungen
Ob Schnittverletzungen, Bissverletzungen oder tiefe Fleischwunden hier sollte in jedem Fall ein Tierarzt aufgesucht werden.

Wie hoch sind die Kosten? 

Die Kosten für eine Behandlung zu Notdienstzeiten sind durch die gültige Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt. Diese liegen aufgrund diverser wirtschaftlicher und personeller Aspekte ein Mehrfaches über den Kosten einer gleichwertigen Behandlung innerhalb der Sprechzeiten. 

Die Gebühren wurden vom Gesetzgeber wie folgt festgelegt: Eine pauschale “Notdienstgebühr“ (50,00€ netto) + Leistungen (mind. zweifacher, maximal vierfacher Satz der GOT).

Wenn Sie eine tierärztliche Praxis im Notfalldienst aufsuchen, sind die Kosten der Behandlung in der Regel vor Ort in bar oder mit der EC-Karte zu begleichen. Notfallbehandlungen auf Rechnung sind unüblich.